Shift hilft

Das Angebot der shift gGmbH richtet sich an erwachsene Menschen im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Neuss-Kreis und in Mönchengladbach,

  • die chronisch psychisch krank, geistig behindert oder suchtkrank sind,
  • die eigenständig leben wollen und
  • hierfür kontinuierlich professionelle Unterstützung benötigen.

Der Kontakt erfolgt nach Plan: Das ambulant Betreue Wohnen unterstützt diese Menschen dabei, ein möglichst selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben in ihrem Zuhause zu führen. Leitziel ist die (Wieder-)Herstellung sozialer Teilhabe und die Vermeidung von Ausgrenzung und Fremdbestimmung. Diese Hilfe beinhaltet eine längerfristige und intensive Begleitung, die auf eine selbstständige Alltagsbewältigung und Haushaltsführung ausgerichtet ist.

Vielfältige individuelle psychosoziale und pädagogische Hilfestellungen gehören zur lebensbegleitenden Betreuung, zum Beispiel bei der

  • Bewältigung von Alltagsaufgaben, unter anderem für den Erhalt und die Pflege des Wohnraums, bei der Postbearbeitung oder Finanzfragen
  • Stellung von Anträgen, auch in Verbindung mit begleiteten Amtsbesuchen
  • Vermeidung von Konflikten
  • Bewältigung von Krisensituationen
  • Eingliederung in Arbeitsprozesse
  • Terminkoordination für rehabilitierende Angebote
  • Unterstützung zur Integration in das soziale Umfeld

Vorab entscheidend ist: Betreutes Wohnen wird nur dann eingesetzt, wenn das selbstständige Wohnen des Klienten in der eigenen Wohnung gefährdet ist und andere niederschwellige Angebote (SPZ o. Ä.) nicht ausreichend helfen können.

Wer Betreutes Wohnen anstrebt, wendet sich direkt an die shift gGmbH. Stellt sich in einem – kostenlosen und unverbindlichen – Informationsgespräch heraus, dass shift als Träger des Betreuten Wohnens den individuellen Bedarf bedienen kann und die (rechtlichen) Voraussetzungen erfüllt sind, wird gemeinsam mit dem Betroffenen ein sogenannter Hilfeplan ausgearbeitet. Dieser wird zusammen mit einigen Unterlagen (z.B. einer fachärztlichen Stellungnahme) beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Kostenträger eingereicht.

Wichtig für eine Bewilligung des Hilfeantrags durch den LVR sind die ausführliche Darstellung des jeweils individuellen Unterstützungs- und Förderbedarfes sowie die Einsatzplanung mit der Erarbeitung der jeweils konkreten Hilfeplanung.

shift ist Teil des Ganzen und versteht sich als Kooperationspartner aller beteiligten Fachkräfte zum Wohl der Klienten und steht in regelmäßigem und engem Austausch mit den behandelnden Ärzten und medizinischen Einrichtungen der Klienten.