shift bietet Chancen zur Veränderung: Schalt um auf Stark

Die sogenannten „Hilfen zur Erziehung“ gehören zu unseren Kernkompetenzen und sind bis heute unsere besondere Leidenschaft.

Hierbei handelt es sich um Leistungen für einzelne Familien, wenn eine „dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist“. Dies bedeutet konkret das Recht auf pädagogische Unterstützung für junge Menschen und ihre Familie, wenn sie sich in schwierigen Lebenslagen und -phasen befinden.

Das SGB VIII gibt vor, dass die Hilfe „sinnvoll“ und geeignet“ sein soll. Diese Hilfen basieren auf Freiwilligkeit und setzen einen Wunsch nach Veränderung voraus. Hierfür bieten wir beispielsweise an:

  • Ambulante flexible Familienhilfe (analog zur „Sozialpädagogischen Familienhilfe“ nach § 31)
  • Hilfe in akuten Krisensituationen bzw. „Clearing“ (§§ 27, 31, 35) im Leistungsbereich, aber auch als Maßnahme bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder bei Familien, die – zunächst – nur sehr bedingt kooperationsbereit sind
  • Aufsuchende Familienberatung/-therapie (§§ 27, 28, 31)
  • Systemisches Coaching nach Haim Omer für Eltern von Kindern oder Jugendlichen mit aggressivem, destruktivem oder suizidalem Verhalten, auch wenn diese die Zusammenarbeit mit den Beratern (zunächst) verweigern (§§ 27, 28)
  • „Elternkurse“, in denen mehrere Eltern mit ähnlichen Problemlagen in der Gruppe beraten werden (§§ 27, 28, 31)
  • Beratung von Eltern, deren Kinder stationär untergebracht sind
    (§§ 27, 28, 31)
  • Einzelhilfen und ambulante Betreuung von älteren Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft (§§ 27, 30, 35) bzw. für junge Volljährige (i. V. m. § 41)
  • Ambulante Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die psychisch krank, psychisch behindert oder von Behinderung bedroht sind (sogenannte Eingliederungshilfe nach § 35a, ggf. in Verbindung mit § 41 („Hilfe für junge Volljährige“))
  • Soziale Gruppenarbeit für ältere Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Schwerpunkten, z. B. Erlebnispädagogik, Selbstsicherheitstraining (§§ 27, 29)

 

Hilfen zur Erziehung

Shifthaus

Trainingswohnen für Jugendliche ab 16 Jahren

Elterncoaching in der Gruppe

Erlebnispädagogik

Hilfen zur Erziehung

Über besondere Kompetenzen und Erfahrung verfügt die shift gGmbH in der Beratung von Eltern jugendlicher Kinder, die neben pubertätstypischen auffällige Verhaltensprobleme aufweisen.

Nach unserem aus der Beratungspraxis gewachsenen und langjährig erprobten Ansatz ist auch die Arbeit mit Eltern möglich, deren Kinder sich einer Hilfe entziehen und pädagogisch nicht mehr erreichbar scheinen. Aufgrund unserer Erfahrung in der Jugend- und der Behindertenhilfe bieten wir außerdem besondere Kompetenz an der Schnittstelle zwischen den Systemen an.

Sofern fachlich sinnvoll und persönlich gewünscht ist es demnach möglich, jungen Menschen mit speziellen Bedarfen trotz des altersbedingten Zuständigkeitswechsels des öffentlichen Trägers (vom Jugendamt zum LVR) ein kontinuierliches Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Beziehungsabbrüche lassen sich somit vermeiden, was insbesondere bei Bindungsschwierigkeiten und Defiziten in der Sozialkompetenz von Vorteil sein kann.

Wohnen im Shifthaus

Das Shifthaus ist ein Angebot zur Verselbstständigung von Jugendlichen ab 16 Jahren nach §§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII.

Nach unserem Selbstverständnis und unserer praktischen Erfahrung gehen wir davon aus, dass Verselbstständigung kein niedrigschwelliges Angebot sein kann, sondern im Gegenteil in vielen Fällen zumindest phasenweise eine besonders zeitintensive Betreuung nötig macht. Viele Jugendliche mit langer Jugendhilfeerfahrung kommen zu uns und haben erhebliche Defizite in der Bewältigung des täglichen Lebens. Manche widerstehen Institutionen und Autoritäten deutlich oder sind einfach zu lange an eine falsch verstandene familiäre Versorgung gewöhnt. Einige Jugendliche, besonders unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, benötigen noch eine Zeit lang eine familienähnliche Gruppenstruktur.

Das Konzept „Wohnen im Shifthaus“ wurde in Ergänzung zu unserem bestehenden Angebot entwickelt und enthält folgende Kriterien:

  • Eine Rund-um-die-Uhr-Präsenz
  • Ein kleineres Gruppenangebot als herkömmliche stationäre Gruppen
  • Die Möglichkeit, eine Verselbstständigung individueller und differenzierter zu gestalten

Die Module bestehen aus

  • einer Wohngruppe mit maximal fünf Plätzen,
  • einer WG mit zwei Plätzen und
  • zwei Einzelapartments.    

Die Module müssen von den jungen Menschen nicht aufsteigend durchlaufen werden. Sie werden in die Wohnform aufgenommen, die für sie am besten geeignet erscheint.

Alle drei Module sind vertikal durchlässig: nach oben im Sinne einer fortschreitenden Verselbstständigung und nach unten, sofern sich ein Jugendlicher mit der Anforderung von Modul 2 oder 3 überfordert fühlt oder aufgrund einer Krise wieder eine höhere Betreuungsintensität benötigt. Die Jugendlichen bleiben somit im gewohnten Umfeld und erhalten die sozialen Beziehungen.

shift entwickelte die Idee für das Projekt „Wohnen im Shifthaus“ aus der Praxiserfahrung, dass für eine bestimmte Zielgruppe kaum bedarfsgerechte Formen der Verselbstständigung zur Verfügung stehen. Hierzu gehören:
Jugendliche,

  • die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in ihrer Familie oder ihrem bisherigen Lebensumfeld bleiben und somit verselbstständigt werden können,
  • für die eine Unterbringung in einer herkömmlichen Wohngruppe mit der üblichen Gruppengröße nicht infrage kommt,
  • für die betreutes Wohnen in einem eigenen Apartment ohne Rund-um-die-Uhr-Präsenz eines Betreuers noch eine Überforderung darstellt,
  • die Schwierigkeiten haben, soziale Beziehungen einzugehen und angemessen zu gestalten, die psychisch belastet sind oder von seelischer Behinderung betroffen/bedroht sind,
  • die oft schon verschiedene Angebote der Jugendhilfe durchlaufen haben oder
  • die als pädagogisch kaum erreichbar gelten und nur bedingt bereit sind, sich auf Angebote einzulassen.

 

Trainingswohnen für Jugendliche ab 16 Jahren

Unsere vier Trainingswohnungen (§§ 27, 34, 35, 35a, ggf. in Verbindung mit § 41) im Shifthaus bieten älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Zuhause auf Zeit mit dem Ziel, sie auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten.

Hier erreichen wir viel mit praktischen Hilfestellungen im Alltag und einem krisenfesten Beziehungsangebot, um das Selbstbewusstsein der jungen Menschen zu stabilisieren und zu stärken. Die Jugendlichen lernen mit uns, eine Alltagsstruktur und sich selbst zu organisiren. Sie finden auch einen neuen Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten. Wir begleiten sie bei Arztbesuchen, zu Ämtern, finden mit ihnen Sportvereine oder fördern neuen Anschluss an Jugendgruppen. Und wir hören ihnen zu.

Anders als im Betreuten Wohnen für erwachsene Menschen wendet sich der junge Mensch mit Hilfebedarf oder die Eltern bzw. ein Elternteil hier nicht direkt an uns als Hilfeanbieter, sondern an das örtlich zuständige Jugendamt.

Die sogenannten sozialen Dienste klären mit den Betroffenen die Situation, bieten ihrerseits (erste) Hilfestellungen und entscheiden nach einer entsprechenden Antragstellung im Team, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine individuelle Hilfe zur Erziehung vorliegt. Ist dies der Fall, entscheiden sie unter fachlichen Gesichtspunkten, welcher Hilfeanbieter am besten geeignet scheint. Hierbei haben die Betroffenen ein Mitspracherecht, das sogenannte „Wunsch- und Wahlrecht“ nach § 5 SGB VIII.

Selbstverständlich ist es auch möglich, im Kontext von erzieherischen oder familiären Fragestellungen bzw. Problemen Termine direkt bei shift zu vereinbaren (Selbstzahler). Dies gilt auch für Personen oder Institutionen, die selbst (professionell) im pädagogischen Feld tätig sind. Hierzu gehören unter anderem folgende Angebote:

  • Supervision für Pflegefamilien
  • Familienberatung/-therapie, auch anlässlich akuter Krisen oder bei Trennung bzw. Scheidung
  • Supervision für Teams/Leitungskräfte sozialer Dienste und Einrichtungen

 

Elterncoaching in der Gruppe

Aufgrund der desolaten Haushaltslage vieler Städte sind die öffentliche und die freie Jugendhilfe gemeinsam gefordert, innovative Konzepte zu entwickeln, Schritte in pädagogisches Neuland zu wagen, bewährte Inhalte in neue Formen und Kontexte zu transferieren. Gewissermaßen sind sie gezwungen, eine „sozialpädagogische Quadratur des Kreises“ vorzunehmen, um auf die wachsende Anzahl von beratungsbedürftigen Familien zu reagieren und Qualitätseinbußen zu vermeiden.

Dieser Herausforderung hat sich shift 2006 in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Dormagen gestellt. Das Ergebnis war die „Elterngruppe“, welche 2007 als Pilotprojekt installiert wurde und – konzeptionell modifiziert und mittlerweile in Form einer fortlaufenden Gruppe – in den Kommunen Dormagen und Hilden praktiziert wird.

Das Konzept resultiert aus der Erfahrung, dass in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe häufig Klienten mit ähnlichen Problemlagen zu unterschiedlichen Zeiten oder auch parallel beraten werden. Vor diesem Hintergrund entwickelten wir die Idee, die betreffenden Klienten in einer Gruppe zusammenzufassen und sie an den Beratungen der anderen Eltern teilhaben und davon profitieren zu lassen.
 
2010 realisierte die shift gGmbH ein spezifisches Konzept für eine Gruppe von Eltern fremduntergebrachter Kinder und Jugendlicher. Es dient der Begleitung und Beratung betroffener Mütter und Väter sowie der Vorbereitung einer Rückführung in Zusammenarbeit mit den beteiligten stationären Jugendhilfeeinrichtungen.

Für das Jugendamt ergibt sich so wirtschaftlich die Situation, dass shift innerhalb eines geringen Zeitrahmens ein Vielfaches an Klienten beraten kann, wodurch sich die Kosten in den projektbeteiligten Fällen deutlich reduzierten. In fast allen Fällen konnten wir eine andere intensivere, ambulante oder stationäre Jugendhilfemaßnahme vermeiden.

Die Eltern erhalten in der Gruppe Unterstützung und erleben, dass es andere Familien mit ähnlichen Schwierigkeiten gibt. Für viele bedeutet diese Erfahrung bereits eine enorme Entlastung, die Energien für Veränderung und Wachstum freisetzt. Während der Beratung eines Elternteils/-paares lernen die Zuhörenden selbst und können auch eigene Kompetenzen, Erfahrungen und Ideen in die Beratung einbringen.

Themen der teilnehmenden Eltern sind:

  • Schulverweigerung
  • Hierarchieverschiebungen
  • Essstörungen
  • Straffälligkeit
  • Drogenkonsum
  • abgängige Jugendliche
  • allgemeine Erziehungsfragen
  • Pubertätsprobleme
  • Paarprobleme

 

Erlebnispädagogik

Kinder und Jugendliche können ein Gefühlsdefizit durch fehlende psychische und physische Grenzerfahrungen erlangen. Diese fehlenden Grunderfahrungen mit sich und anderen nachzuholen, ist mithilfe der Abenteuer- und Erlebnispädagogik möglich

  • im sensorischen Bereich – Selbstwahrnehmung, Erleben der eigenen Kraft und deren Grenzen, Durchhaltefähigkeit, Geschicklichkeit, Naturbegegnung, Kälte, Nässe, Dunkelheit etc. und
  • im emotionalen und sozialen Bereich – Vertrauen, Verlässlichkeit, Akzeptanz, Hilfsbereitschaft, Solidarität, Angst, Schwäche etc.


Inhalte der Abenteuer- und Erlebnispädagogik bei shift können sein:

  • Spielerische Aktionen (aus dem Bereich der New Games)
  • Interaktionsspiele (Spiele, in denen die Gruppe aufgefordert wird, bestimmte Aufgaben zu lösen, die nur von der ganzen Gruppe in Kooperation gelöst werden kann)
  • Vorbereitende Übungen aus dem sensorischen und motorischen Bereich (Blindenparcours, Vertrauensübungen etc.)
  • Risikoaufgaben (Höhlenerkundungen, Klettersteig am Felsen, Abseilen von der Steilwand, Seilbrücke über einen Bach bauen und benutzen etc., nur mit fachlicher Begleitung)
  • Freizeitpädagogische Unternehmungen wie Inliner, Skateboard, Kart fahren etc.
  • Ein- bis mehrtägige Touren, z. B. Kanu-, Rad- und Wandertouren
  • Umgang mit Pferden, geführte Ausritte (auch für Anfänger) 
  • Ein- bis dreiwöchige Ferienfreizeiten, z. B. Wellenreiten an der französischen Atlantikküste oder ein Winterbiwak in einer Höhle

Voraussetzung ist eine Beauftragung durch das zuständige Jugendamt. Erlebnispädagogische Maßnahmen können für einzelne Personen oder für ganze Familien geplant und durchgeführt werden.